Reinheitsgebot

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Das Bayrische Reinheitsgebot 23. April 1516


„Man könnte froh sein, wenn die Luft so rein wäre wie das Bier...“
- Richard von Weizsäcker -


Seit einem halben Jahrtausend stellt das Reinheitsgebot sicher, dass zum Bierbrauen nur Wasser, Hopfen und Malz verwendet werden darf.

Am 23.4.1516 erließen die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. eines der wenigen Gesetze, das über Jahrhunderte seine Bedeutung erhalten (wenn nicht sogar vergrößert) hat. Das Reinheitsgebot für Bier wirkt sich bis heute auf die deutsche Braukunst aus und ist damit das älteste, heute noch gültige Lebensmittelgesetz der Welt.

Ziel dieser Verordnung war es, der Bevölkerung ein preiswertes und bekömmliches Bier zugänglich zu machen.

Die auferlegten Verordnungen und Kontrollen wirken sich bis heute positiv auf die bayrische Bierqualität aus.

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